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212 Geschäftsbericht 2008 · Bank Austria
Financial Statements Konzernabschluss nach IFRS
Bericht der Abschlussprüfer
Bestätigungsvermerk
Wir haben den beigefügten Konzernabschluss der UniCredit Bank
Austria AG, Wien, für das Geschäftsjahr vom 1. Jänner 2008 bis zum
31. Dezember 2008 geprüft. Dieser Konzernabschluss umfasst die
Konzernbilanz zum 31. Dezember 2008, die Konzern-Gewinn- und
Verlustrechnung, die Konzerngeldflussrechnung und die Konzern-
Eigenkapitalveränderungsrechnung für das am 31. Dezember 2008
endende Geschäftsjahr sowie eine Zusammenfassung der wesent-
lichen angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und
sonstige Anhangangaben.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den
Konzernabschluss
Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind für die Aufstellung
eines Konzernabschlusses verantwortlich, der ein möglichst getreues
Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns in Über-
einstimmung mit den International Financial Reporting Standards
(IFRSs), wie sie in der EU anzuwenden sind, vermittelt. Diese Verant-
wortung beinhaltet: Gestaltung, Umsetzung und Aufrechterhaltung
eines internen Kontrollsystems, soweit dieses für die Aufstellung
eines Konzernabschlusses und die Vermittlung eines möglichst ge-
treuen Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns
von Bedeutung ist, damit dieser Konzernabschluss frei von wesent-
lichen Fehldarstellungen, sei es auf Grund beabsichtigter oder un-
beabsichtigter Fehler, ist; die Auswahl und Anwendung geeigneter
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden; die Vornahme von Schät-
zungen, die unter Berücksichtigung der gegebenen Rahmenbedin-
gungen angemessen erscheinen.
Verantwortung des Abschlussprüfers
Unsere Verantwortung besteht in der Abgabe eines Prüfungsurteils zu
diesem Konzernabschluss auf der Grundlage unserer Prüfung. Wir
haben unsere Prüfung unter Beachtung der in Österreich geltenden
gesetzlichen Vorschriften und der vom International Auditing and
Assurance Standards Board (IAASB) der International Federation of
Accountants (IFAC) herausgegebenen International Standards on
Auditing (ISAs) durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern, dass wir
die Standesregeln einhalten und die Prüfung so planen und durch-
führen, dass wir uns mit hinreichender Sicherheit ein Urteil darüber
bilden können, ob der Konzernabschluss frei von wesentlichen Fehl-
darstellungen ist.
Eine Prüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen
zur Erlangung von Prüfungsnachweisen hinsichtlich der Beträge und
sonstigen Angaben im Konzernabschluss. Die Auswahl der Prüfungs-
handlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Abschlussprüfers,
unter Berücksichtigung seiner Einschätzung des Risikos eines Auftre-
tens wesentlicher Fehldarstellungen, sei es auf Grund beabsichtigter
oder unbeabsichtigter Fehler. Bei der Vornahme dieser Risikoein-
schätzungen berücksichtigt der Abschlussprüfer das interne Kontroll-
system soweit es für die Aufstellung eines Konzernabschlusses und
die Vermittlung eines möglichst getreuen Bildes der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage des Konzerns von Bedeutung ist, um unter
Berücksichtigung der Rahmenbedingungen geeignete Prüfungshand-
lungen festzulegen, nicht jedoch um ein Prüfungsurteil über die Wirk-
samkeit des internen Kontrollsystems des Konzerns abzugeben. Die
Prüfung umfasst ferner die Beurteilung der Angemessenheit der
angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und der von
den gesetzlichen Vertretern vorgenommenen, wesentlichen Schätzun-
gen sowie eine Würdigung der Gesamtaussage des Konzernab-
schlusses.
Wir sind der Auffassung, dass wir ausreichende und geeignete
Prüfungsnachweise erlangt haben, sodass unsere Prüfung eine hin-
reichend sichere Grundlage für unser Prüfungsurteil darstellt.
Prüfungsurteil
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Auf Grund der
bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Konzern-
abschluss nach unserer Beurteilung den gesetzlichen Vorschriften
und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und
Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2008 sowie der Ertrags-
lage und der Zahlungsströme des Konzerns für das Geschäftsjahr
vom 1. Jänner 2008 bis zum 31. Dezember 2008 in Übereinstim-
mung mit den International Financial Reporting Standards (IFRSs),
wie sie in der EU anzuwenden sind.